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Kulturleben Wochenbuch

Wochenbuch: Das wunderbare Bundeskleingartengesetz

Das wunderbare Bundeskleingartengesetz und die Heckenhöhe

Wer seine Vorurteile mal so richtig durchgeschüttelt braucht, der werde Kleingärtner (im Westen: Schrebergärtner). Kleingärtner sind, wie ich mittlerweile weiß, weil selber einer, weder alt, noch spießig, noch terrorisieren sie die Gartennachbarn mit Rasenschnittplänen oder der vorgeschriebenen Heckenhöhe. Im Gegenteil: An die korrekte Höhe der Hecke denken die nur, wenn einmal im Jahr Begehung (vulgo: Kontrolle) durch den Landesverband droht. Dort sitzen die einzigen, die unter “Gärtnern” noch vor allem das Ordnen von Grün verstehen.
Auf das Bundeskleingartengesetz können sich die doofen Landes- und Kreisverbände da nicht berufen. Das BKleinG gibt es seit 1983, und es sagt kein Wort über Heckenhöhen. Es regelt nur, dass die Kleingärten zu einem Drittel zum Anbau genutzt werden müssen, niemand permanent in einer Schrebergartenlaube wohnen soll und dass ebendiese – inklusive eines überdachten Vorbaues – eine Fläche von 24 Quadratmetern nicht überschreiten darf. Die Pachten sind niedrig zu halten, und das Ganze sei in Vereinsform zu organisieren. Alles andere ergibt sich aus der gärtnerischen Praxis.
Ich finde, das BKleinG ist ein Musterbeispiel dafür, dass Deutschland eben nicht ein Land überbordender Bürokratie und Vorschriftsmeierei ist. Sondern ein erstklassiger, pardon, liebe Freunde der PDS, Rechtsstaat westdeutscher Prägung. Die Rahmenbedingungen setzt verlässlich und erstreitbar der Bund, den Rest regelt das Subsidiaritätsprinzip und die Auslegung im Alltag. Etwa der “gärtnerischen Praxis”, an die sich der Kleingärtner zu halten habe. Die umfasste vor wenigen Jahrzehnten (als selbst ich noch ein Kind war) den samstäglichen Rasenschnitt und die vierwöchige Heckenpflege. Weswegen solcherlei Schmonzes auch in den meisten Verbänden und Vor-Ort-Vereinen noch gefordert wird. Inzwischen aber hat sich die Welt weiter entwickelt, und sogar in südwestdeutschen Kleinstädten wird das mit dem Rasenmähen nicht mehr so eng gesehen. (Vom Heckenschneiden ganz zu schweigen.) Was sich in den neuesten Kleingartensatzungen niederschlägt: Heckenhöhe egal.
Ach, wie schön kann das manchmal sein hierzuland. Weswegen mein Wochenbuch ist: Das Bundeskleingartengesetz. Text und Kommentar im Fachbuchhandel.

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